Eigentlich zwischen der Regierungkoalition und der CDU-Fraktion ausgemacht, könnte die geplante Auflösung des Landtags und die darauf folgende Neuwahl platzen. Denn: nicht alle Landtagsabgeordenten können diesem Vorhaben wirklich etwas abgewinnen und machen verfassungsrechtliche Bedenken jetzt auch öffentlich geltend.
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