Ein wichtiges Thema, dass die Stadt Meiningen seit Jahren bewegt, ist der unschöne und ungenutzte Platz direkt am Markt. Nach dem gescheiterten Versuch, das Grundstück an der Marktwestseite zu erwerben und den bekannten Folgen mit jahrelangen Gerichtsprozessen, Stillstand und Verfall kann es jetzt unter Umständen aber ganz schnell gehen. Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde gegen das Urteil vom Oberlandesgericht Jena nicht zugelassen. Somit ist dieses jetzt rechtskräftig. Die Stadt kann das Grundstück nun verkaufen und die potentielle Investoren bemühen sich um den Zuschlag.
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